…und das, nachdem man sich ausgiebig mit den Aspekten rund um das Thema „Justiz“ im Politikunterricht beschäftigt hatte. Neben den Rechten und Pflichten Jugendlicher, den Prinzipien eines Rechtsstaates, dem Ablauf eines Jugendstraf- bzw. Zivilprozesses und dem Alltag im Jugendgefängnis stand, nicht zuletzt aufgrund der Aktualität der Fragestellung, die Entscheidung im Raum, ob man die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre absenken solle.
Es wurden Argumente gesammelt, exploriert, recherchiert, verglichen, um zu guter Letzt eine Podiumsdiskussion durchzuführen, in welcher „Experten“ kompetent den Sachverhalt von allen Seiten betrachteten und dann zu einem Urteil kamen.
Text / Fotos: Jeanette Braun