Hausordnung des Konrad-Adenauer-Gymnasiums
letzte Änderung Mai 2013
I. Allgemeines Verhalten
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet.
- Keine Schülerin und kein Schüler darf durch das Verhalten ihrer/seiner Mitschülerinnen und Mitschüler beleidigt, verletzt oder gefährdet werden.
- Das Eigentum anderer darf nicht beschädigt oder zerstört werden. Dies gilt auch für unsere Einrichtungen und für das von der Schule ausgeliehene Arbeitsmaterial.
II. Verhalten auf dem Schulgelände
- Das Schulgelände darf von Schülerinnen und Schülern der Sek. I während der Schulzeit nicht ohne ausdrückliche, schriftlich zu erteilende Genehmigung der Eltern verlassen werden.
- Schülerinnen und Schüler stellen ihr mitgebrachtes Fahrrad oder Moped auf dem dafür vorgesehenen, kameraüberwachten Abstellplatz unter. Motorräder werden auf den gekennzeichneten Flächen, Parkplatz am Postdeich, abgestellt.
- Dort darf man sich nur zum Abstellen oder Abholen des Fahrzeuges aufhalten.
- Das Befahren des Schulhofes ist nicht erlaubt. Mopedfahrer fahren den Abstellplatz nur über die Zufahrt Köstersweg an.
III. Verhalten im Gebäude
- Um Unfälle zu vermeiden, sind auf Fluren und Treppen Rennen, Fangen spielen und Ballspiele verboten. Aufenthalt und Spiele im Pädagogischen Zentrum (PZ) müssen so gestaltet sein, dass keine Störung oder Gefährdung von Schülerinnen und Schülern erfolgt.
- Die Nutzung von Fahrgeräten (Inlineskates, Heelys) im Gebäude ist nicht erlaubt.
- Handys und MP3-Player müssen im Schulzentrum stets ausgeschaltet sein; Ausnahmeregeln bestehen im Foyer der Verwaltung und im Oberstufenaufenthaltsraum.
- Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude mit dem ersten Klingelzeichen um 7.55 Uhr. An sehr kalten Wintertagen werden die Türen früher geöffnet; alle Schülerinnen und Schüler halten sich dann im PZ auf. Für Fahrschüler(innen), die regelmäßig deutlich früher an der Schule sind, gilt eine Sonderregelung.
- In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler der Sek. I das Obergeschoss. Sie begeben sich in das Pädagogische Zentrum oder auf einen der Pausenhöfe.
- Beim ersten Klingelzeichen nach den Pausen suchen alle Schülerinnen und Schüler die Klassen- und Fachräume auf. Sie nehmen ihre Plätze ein bzw. warten, bis der Fachraum geöffnet wird.
Ist fünf Minuten nach Beginn der Stunde keine Lehrerin oder kein Lehrer erschienen, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dies im Sekretariat.
- Alle Schülerinnen und Schüler der Sek. I verlassen nach der 6. Stunde das Obergeschoss. Lehrkräfte haben dafür zu sorgen, dass die Klassenräume abschlossen sind. Zu den Ganztagsangeboten suchen die Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Räume nach der Mittagspause wieder auf.
- Der Schlüsseldienst in den Klassen der Sek I gibt nach der 6. Stunde den Klassenschlüssel im Sekretariat ab. Das Auf- und Abschließen der Klassenräume erfolgt am Nachmittag durch die Lehrerinnen und Lehrer.
- Der Unterricht wird für alle Schülerinnen und Schüler vollständig bis zum Ende abgehalten. Buskinder sollen, falls sie eine längere Wartezeit in Anspruch nehmen müssen, diese entweder in der Ganztagsaufsicht oder im PZ verbringen.
Keinesfalls darf der Unterricht eher – aus Gründen der längeren Wartezeiten – geschlossen werden.
10. Jede Klasse / Jahrgangsstufe richtet einen Ordnungsdienst ein, der dafür Sorge trägt, dass der Klassen- bzw. Kursraum nach Unterrichtsende besenrein hinterlassen wird. Der Ordnungsdienst für die Flure und Treppenhäuser wird von den Schulleitungen in Absprache mit der SV bestimmt.
11. Beim Aufenthalt im Selbstlernzentrum, der Mensa und den Aufenthaltsräumen der Oberstufe und des Ganztagsangebots sind die jeweiligen Regeln der Raumordnungen verbindlich.
IV. Handyverbot in der Schule
Mobiltelefone und MP3-Player dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mitgeführt werden. Telefonieren ist nur im Eingangsbereich vor dem kleinen Konferenzzimmer, vor dem Hausmeisterbüro und im Aufenthaltsraum der Oberstufe erlaubt. Wird gegen diese Regel verstoßen, wird das Gerät bis freitags nach der 6.Std eingezogen und ist bei der Schulleitung zur Verwahrung abzugeben. Fordern die Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schüler das Handy bzw. den MP3-Player nach 24 Stunden zurück, so kann diese(r) nach einem pädagogischen Belehrungsgespräch mit der Schulleitung abgeholt werden. Weder für Mobiltelefone noch für Abspielgeräte besteht in der Schule Versicherungsschutz.
V. Rauchverbot in der Schule
Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände verboten.
VI. Verbot von Essensbestellungen in die Schule
Es ist grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler der Sek I und II sowie für Lehrkräfte untersagt, während des Schulbetriebs Fast-Food- und Essensbestellungen jeglicher Art in die Schule zu veranlassen. Ebenso werden die Sek II Schülerinnen und Schüler aufgefordert, keine Fast-Food-Artikel aus ihren Freistunden bzw. bei Schulwechsel in die Schule mitzubringen.
Ausnahmeregelungen sind nur nach vorherigem Antrag und Genehmigung durch die Schulleitung möglich.
VI. Verstöße gegen die Hausordnung
- Verstöße gegen die Hausordnung ziehen Konsequenzen nach sich und werden in allen Fällen aktenkundig gemacht.
- Für Sachschäden haftet der Verursacher.
Alarmordnung
Allgemeines
Übungsalarm wird ausgelöst durch den Schulleiter.
Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder zur Alarmauslösung berechtigt und verpflichtet. Feuerwehr und Polizei sind durch einen der Schulleiter oder durch die alarmauslösende Person sofort zu benachrichtigen.
Alarm kann ausgelöst werden: durch den Alarmgong im Verwaltungsraum 110, durch die Alarmknöpfe in den Fluren und durch Handsirene.
1. Für Schüler
Beim Ertönen des Alarmsignals sind alle Fenster zu schließen. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen nach Anweisung der Lehrerin oder des Lehrers sofort, geordnet und zügig den Klassenraum. Taschen und Jacken/Mäntel verbleiben an Ort und Stelle. Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich mit ihrer Lehrerin oder ihrem Lehrer sofort zur vorgesehenen Sammelstelle.
2. Für Lehrer
Die Lehrerin/der Lehrer überzeugt sich nach Ertönen des Alarmsignals davon, dass alle Fenster und Türen beim Verlassen der Klasse und dass die benachbarten Brandtüren geschlossen sind. Sie/Er überprüft, ob alle Schülerinnen und Schüler die Klasse verlassen haben und nimmt das Klassenbuch mit. Auf der Sammelstelle kontrolliert sie/er anhand des Klassenbuches die Vollständigkeit der Klasse bzw. Gruppe. Fehlende Schülerinnen und Schüler werden umgehend der Schulleitung gemeldet.