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Hausordnung des Konrad-Adenauer-Gymnasiums

letzte Änderung: August 2024

I.                    Allgemeines Verhalten

  1. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet.
  2. Keine Schülerin und kein Schüler darf durch das Verhalten ihrer/seiner Mitschülerinnen und Mitschüler beleidigt, verletzt oder gefährdet werden.
  3. Das Eigentum anderer darf nicht beschädigt oder zerstört werden. Dies gilt auch für unsere Einrichtungen und für das von der Schule ausgeliehene Arbeitsmaterial.

II.                  Verhalten auf dem Schulgelände

  1. Das Schulgelände darf von Schülerinnen und Schülern der Sek. I während der Schulzeit nicht ohne ausdrückliche, schriftlich zu erteilende Genehmigung der Eltern verlassen werden.
  2. Schülerinnen und Schüler stellen ihr mitgebrachtes Zweirad auf dem dafür vorgesehenen, Abstellplatz unter. Dort darf man sich nur zum Abstellen oder Abholen des Fahrzeuges aufhalten.
  3. Motorräder werden auf den gekennzeichneten Flächen, Parkplatz am Postdeich, abgestellt.
  4. Das Befahren des Schulhofes ist nicht erlaubt.

III.                Verhalten im Gebäude

  1. Um Unfälle zu vermeiden, sind auf Fluren und Treppen Rennen, Fangen spielen und Ballspiele verboten. Aufenthalt und Spiele im Pädagogischen Zentrum (PZ) müssen so gestaltet sein, dass keine Störung oder Gefährdung von Schülerinnen und Schülern erfolgt.
  2. Die Nutzung von Fahrgeräten (Inlineskates, Heelys) im Gebäude ist nicht erlaubt.
  3. Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude mit dem ersten Klingelzeichen um 7.55 Uhr. An sehr kalten Wintertagen werden die Türen früher geöffnet; alle Schülerinnen und Schüler halten sich dann im PZ auf. Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die regelmäßig deutlich früher an der Schule sind, gilt eine Sonderregelung.
  4. In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler der Sek. I das Obergeschoss. Sie begeben sich in das Pädagogische Zentrum oder auf einen der Pausenhöfe.
  5. Beim ersten Klingelzeichen nach den Pausen suchen alle Schülerinnen und Schüler die Klassen- und Fachräume auf. Sie nehmen ihre Plätze ein bzw. warten, bis der Fachraum geöffnet wird. Ist fünf Minuten nach Beginn der Stunde keine Lehrerin oder kein Lehrer erschienen, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dies im Sekretariat.
  6. Alle Schülerinnen und Schüler der Sek. I verlassen nach der 6. Stunde das Obergeschoss. Lehrkräfte haben dafür zu sorgen, dass die Klassenräume abgeschlossen sind. Zu den Ganztagsangeboten suchen die Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Räume nach der Mittagspause wieder auf.
  7. Der Schlüsseldienst in den Klassen der Sek I gibt nach der 6. Stunde den Klassenschlüssel im Sekretariat ab. Das Auf- und Abschließen der Klassenräume erfolgt am Nachmittag durch die Lehrerinnen und Lehrer.
  8. Jede Klasse / Jahrgangsstufe richtet einen Ordnungsdienst ein, der dafür Sorge trägt, dass der Klassen- bzw. Kursraum nach Unterrichtsende besenrein hinterlassen wird. Der Ordnungsdienst für die Flure und Treppenhäuser wird von den Schulleitungen in Absprache mit der SV bestimmt.
  9. Beim Aufenthalt im Selbstlernzentrum, der Mensa und den Aufenthaltsräumen der Oberstufe und des Ganztagsangebots sind die jeweiligen Regeln der Raumordnungen verbindlich.

IV.           Handyverbot in der Schule

Mobiltelefone und Smartwatches mit Telefonfunktion dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mitgeführt werden. Telefonieren ist nur im Eingangsbereich vor dem kleinen
Konferenzzimmer vor dem Hausmeisterbüro und im Aufenthaltsraum der Oberstufe erlaubt. Weder für Mobiltelefone, noch für Smartwatches oder Abspielgeräte, besteht
in der Schule Versicherungsschutz. 

V.             Rauchverbot in der Schule

Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände verboten.

VI.           Verbot von Essensbestellungen in die Schule

Es ist grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler der Sek. I und II sowie für Lehrkräfte untersagt, während des Schulbetriebs Fast-Food- und Essensbestellungen
jeglicher Art in die Schule zu veranlassen. Ebenso werden die Sek. II Schülerinnen und Schüler aufgefordert, keine Fast-Food-Artikel aus ihren Freistunden bzw. bei
Schulwechsel in die Schule mitzubringen. Ausnahmeregelungen sind nur nach vorherigem Antrag und Genehmigung durch die Schulleitung möglich.

VII.        Nutzung des Telefons im Sekretariat

SuS sollen das Telefon im Sekretariat nur aus Krankheitsgründen oder zwingend erforderlichen organisatorischen Gründen nutzen.

VIII.      Verstöße gegen die Hausordnung

  1. Verstöße gegen die Hausordnung ziehen Konsequenzen nach sich und werden in allen Fällen aktenkundig gemacht.
  2. Für Sachschäden haftet der Verursacher.

 

 

Alarmordnung

letzte Änderung: August 2024

  • Allgemeines

Übungsalarm wird ausgelöst durch den Schulleiter. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder zur Alarmauslösung berechtigt und verpflichtet. Feuerwehr und Polizei sind durch einen der Schulleiter oder durch die alarmauslösende Person sofort zu benachrichtigen. Alarm kann ausgelöst werden: durch den Alarmgong im Verwaltungsraum 110, durch die Alarmknöpfe in den Fluren und durch Handsirene.

  • Für Schülerinnen und Schüler

Beim Ertönen des Alarmsignals sind alle Fenster zu schließen. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen nach Anweisung der Lehrerin oder des Lehrers sofort, geordnet und zügig den Klassenraum. Taschen und Mäntel verbleiben an Ort und Stelle. Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich mit ihrer Lehrerin oder ihrem Lehrer sofort zur vorgesehenen Sammelstelle.

  • Für Lehrerinnen und Lehrer

Die Lehrerinnen und Lehrer überzeugen sich nach Ertönen des Alarmsignals davon, dass alle Fenster und Türen sowie die benachbarten Brandtüren beim Verlassen der Klasse geschlossen sind. Sie/Er überprüft, ob alle Schülerinnen und Schüler die Klasse verlassen haben. Auf der Sammelstelle kontrolliert sie/er anhand des digitalen Klassenbuches die Vollständigkeit der Klasse bzw. der Gruppe. Fehlende Schülerinnen und Schüler werden umgehend der Schulleitung gemeldet.